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Aktenzeichen II 183/37

Datum 21.09.1938

Leitsatz 1. Wird zwischen den Gründern einer Aktiengesellschaft durch Sondervereinbarungen, die sich auf die Zeit nach der Gründung beziehen, eine allgemeine Treupflicht gesellschaftsrechtlicher Art begründet oder bleiben die Verpflichtungen auf den Inhalt der Sondervereinbarungen selbst beschränkt? 2. Besteht für das bis zum Inkrafttreten des Aktiengesetzes geltende Recht ein Treuverhältnis der Aktionäre untereinander? 3. Kann die Aktie als ein "sonstiges Recht" i. S. des § 823 Abs. 1 BGB. schon durch Schmälerung der Ertragsfähigkeit der Aktiengesellschaft oder nur dadurch verletzt werden, daß der Inhaber ganz oder teilweise um die Aktie selbst gebracht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E290248

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