zurück
Aktenzeichen V 165/38
Datum 24.11.1938
Leitsatz Ist eine Sprungrevision, die lediglich mit der Rüge von Verfahrensverstößen begründet wurde, als unzulässig zu verwerfen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E320318
zurück