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Aktenzeichen VI 124/38
Datum 22.10.1938
Leitsatz Wird ein Anspruch aus § 833 BGB. gegen den Ehemann als Halter eines Zuchtbullen dadurch ausgeschlossen, daß der Ehemann Generalbevollmächtigter seiner Ehefrau ist und diese als Unternehmerin des landwirtschaftlichen Betriebes, in dem das Tier untergebracht ist, im Verfahren nach der Reichsversicherungsordnung wegen des durch das Tier verursachten Unfalls für haftpflichtig erklärt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409E350341
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