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Aktenzeichen IV 189/38

Datum 02.02.1939

Leitsatz 1. Ist das Verlangen des auf Aufhebung der Ehe klagenden Ehegatten dann im Sinne des § 37 Abs. 2 EheG. sittlich nicht gerechtfertigt, wenn es sich auf einen Aufhebungsgrund stützt, der im Laufe einer langjährigen Ehe seine Bedeutung verloren und in keiner Weise ungünstig auf die Gestaltung der Ehe eingewirkt hat und einwirken wird? 2. Spielt dabei der Umstand eine Rolle, daß die Ehe zur Zeit der Entscheidung über die Aufhebungsklage aus anderen Gründen zerrüttet ist und möglicherweise aus diesen Gründen doch gelöst werden wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F1E0183

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