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Aktenzeichen VII 122/38

Datum 03.02.1939

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen geht ein Haftpflichtversicherungsverhältnis auf die Erben des Versicherungsnehmers über? 2. Wie verhält es sich im Falle der Testamentsvollstreckung mit der Befugnis, den Versicherungsschutzanspruch geltend zu machen, wenn das Schadensereignis und der Versicherungsfall nach dem Ableben des Versicherungsnehmers eingetreten sind? 3. Müssen die Erben eine dem Testamentsvollstrecker zur Last fallende Verletzung einer Obliegenheit im Sinne des § 6 Abs. 2 VVG. unter allen Umständen gegen sich gelten lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F330337

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