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Aktenzeichen IV 240/38
Datum 02.03.1939
Leitsatz 1. Kann die Frau, wenn die Eheleute im Güterstande der allgemeinen Gütergemeinschaft leben, ihrem Mann eine widerrufliche Generalvollmacht mit der Wirkung erteilen, daß er den von ihm vorgenommenen Schenkungen namens seiner Frau zuzustimmen vermag? 2. Unter welchen Voraussetzungen macht ein Mißbrauch der Vollmacht die Schenkung unwirksam?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746409F360363
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