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Aktenzeichen V 133/86

Datum 23.10.1886

Leitsatz Kann eine Grundschuld, welche von einem zwar im Grundbuche, aber nicht im Grundschuldbriefe als Miterbe bezeichneten, bei der demnächstigen Erbteilung nicht in den Besitz des Grundstückes gelangten Miteigentümer errichtet worden ist, gegenüber dem dritten gutgläubigen Inhaber des Grundschuldbriefes von dem Grundstückseigentümer angefochten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640103A0251

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