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Aktenzeichen V 174/86
Datum 27.10.1886
Leitsatz Ist die Bestimmung des §. 329 A.L.R. II. 1 auf solche Schulden zu beschränken, welche die Ehefrau in Rücksicht auf das eingebrachte Vermögen kontrahiert hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640103B0259
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