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Aktenzeichen II 150/86

Datum 12.10.1886

Leitsatz 1. Ist die Berufung gegen eine Entscheidung zulässig, welche das Landgericht unrichtigerweise als ein "bedingtes Zwischenurteil" bezeichnet hat, welche aber ein, wenn auch nach einer Seite hin unvollständiges, bedingtes Endurteil ist? 2. Enthält der Art. 1499 des bürgerlichen Gesetzbuches eine materiellrechtliche Vorschrift, welche von der Civilprozeßordnung nicht berührt wird? 3. Tragweite des angeführten Art. 1499 in bezug auf die Aktivlegitimation einer Ehefrau zur Einklagung einer von ihr als Sondergut beanspruchten Forderung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010440284

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