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Aktenzeichen III 125/86
Datum 01.06.1886
Leitsatz Ist das Urteil, welches die als prozeßhindernd vorgeschützte, aber nur aus dem Abschlusse eines Schiedsvertrages hergeleitete Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges verwirft, gemäß §. 248 Abs. 2 C.P.O. in betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640104D0335
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