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Aktenzeichen 232/85

Datum 10.06.1886

Leitsatz 1. Ist das Rechtsverhältnis des Gerichtsvollziehers zu dem ihn mit der Vornahme einer Zwangsvollstreckung beauftragenden Gläubiger ausschließlich nach dessen Eigenschaft als Staatsbeamter oder nach den Grundsätzen vom Mandat zu beurteilen? 2. Anwendbarkeit der nach dem Beginne des Prozesses erlassenen Prozeßgesetze auf die späteren Prozeßhandlungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464010630396

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