zurück
Aktenzeichen IV 269/38
Datum 17.04.1939
Leitsatz 1. Entspricht der Begriff der "schweren Eheverfehlung" im § 49 EheG. dem der "schweren Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten" in dem früheren § 1568 BGB.? 2. Ist auch nach neuem Eherecht eine Klage auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft grundsätzlich zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0160112
zurück