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Aktenzeichen IV 269/38

Datum 17.04.1939

Leitsatz 1. Entspricht der Begriff der "schweren Eheverfehlung" im § 49 EheG. dem der "schweren Verletzung der durch die Ehe begründeten Pflichten" in dem früheren § 1568 BGB.? 2. Ist auch nach neuem Eherecht eine Klage auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft grundsätzlich zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0160112

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