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Aktenzeichen IV 210/38
Datum 17.04.1939
Leitsatz Kann die Entscheidung eines Oberlandesgerichts, durch die einer Partei das Armenrecht versagt worden ist, unter dem Gesichtspunkte der Versagung des rechtlichen Gehörs einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterzogen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0200157
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