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Aktenzeichen II 137/38

Datum 22.03.1939

Leitsatz 1. Ist Art. 11 Abs. 1 Satz 2 EG.z.BGB. anwendbar, wenn ein Geschäftsanteil einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Auslande (Schweiz) abgetreten wird und das ausländische Recht diese Gesellschaftsform nicht kennt? 2. Kann die zur Abtretung des Geschäftsanteils der Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderliche Genehmigung der Gesellschafterversammlung schon darin gefunden werden, daß der Geschäftsführer mit Billigung der übrigen Gesellschafter den Erwerber als Gesellschafter behandelt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0290225

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