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Aktenzeichen V 193/38

Datum 30.03.1939

Leitsatz Gilt die Willenserklärung, zu deren Abgabe der Schuldner verurteilt ist, mit der Rechtskraft des Urteils nicht nur als abgegeben, sondern auch als zugegangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A03B0321

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