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Aktenzeichen V 193/38
Datum 30.03.1939
Leitsatz Gilt die Willenserklärung, zu deren Abgabe der Schuldner verurteilt ist, mit der Rechtskraft des Urteils nicht nur als abgegeben, sondern auch als zugegangen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A03B0321
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