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Aktenzeichen IV 41/39

Datum 15.06.1939

Leitsatz 1. Zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs gegen die Ehescheidung im Falle des § 55 Abs. 2 EheG. 2. Kann darin, daß der Scheidungsbeklagte unter Berufung auf die alleinige oder überwiegende Schuld des Klägers an der Zerrüttung der Ehe gemäß § 55 Abs. 2 EheG. der Scheidung widerspricht und deshalb die Abweisung der Klage beantragt, zugleich ein Antrag auf Schuldigerklärung des Klägers für den Fall gefunden werden, daß der Widerspruch nicht beachtet und die Ehe geschieden wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0430373

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