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Aktenzeichen IV 64/39

Datum 03.07.1939

Leitsatz Kann der die Scheidung auf Grund des § 55 EheG. verlangende Kläger für den Fall eines gegen ihn ergehenden Schuldausspruchs eine Schuldigerklärung der beklagten Partei erwirken? Ist deren überwiegende Schuld gegebenenfalls festzustellen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0470392

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