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Aktenzeichen IV 44/39

Datum 03.07.1939

Leitsatz Steht die Vorschrift des § 606 Abs. 4 ZPO. der Scheidung in Deutschland wohnhafter ausländischer Ehegatten entgegen, wenn ihr Heimatstaat sie nicht als seine Staatsangehörigen betrachtet? Wie verhält es sich, wenn die Stellungnahme der Behörden ihres Heimatstaates zur Frage ihrer Staatsangehörigkeit keine einheitliche ist, wie dies in Polen infolge der über die Auslegung des Art. VI Nr. 3 des Rigaer Friedensvertrags vom 18. März 1921 bestehenden Meinungsverschiedenheiten der Fall sein kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A0480396

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