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Aktenzeichen VII 85/39

Datum 11.07.1939

Leitsatz 1. Gibt die Führermitversicherung im Haftpflichtversicherungsvertrage des Kraftwagenhalters dem Führer einen unmittelbaren Anspruch auf Versicherungsschutz gegenüber dem Versicherer, wenn nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich dem Versicherungsnehmer zusteht? 2. Ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Angestellten einer Ausbesserungswerkstatt, der bei einer Probefahrt den versicherten Kraftwagen gefahren und damit Schaden angerichtet hat, aus der Führermitversicherung Versicherungsschutz zu verschaffen? 3. Ist Versicherungsschutz, auf den ein solcher Angestellter aus der Führermitversicherung Anspruch hat, auch dann zu gewähren, wenn der vom Halter und Versicherungsnehmer aus dem Werkvertrag in Anspruch genommene Inhaber der Ausbesserungswerkstatt gegen jenen Angestellten aus dem Dienstvertrage Rückgriff nimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1110094

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