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Aktenzeichen III 185/38
Datum 30.06.1939
Leitsatz 1. Kann ein Gerichtsassessor (oder Assessor) vertretungsweise als Vorsitzender einer Zivilkammer tätig sein? 2. Ist eine unter seinem Vorsitz ausgeführte Beweiserhebung verfahrensrechtlich ordnungsmäßig? 3. Nimmt ein Soldat, der das ihm zu einer hoheitsrechtlichen Dienstfahrt anvertraute Kraftfahrzeug dazu benutzt, um damit zu eigenen Zwecken einen längeren, mit dem Dienstbefehle nicht zu vereinbarenden Umweg zu machen, eine Schwarzfahrt vor? 4. Handelt der Soldat unter solchen Umständen noch in Ausübung öffentlicher Gewalt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A11A0145
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