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Aktenzeichen II 67/39
Datum 12.08.1939
Leitsatz 1. Verstößt die entgeltliche Abgabe und Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis regelmäßig gegen die guten Sitten? Ist an der bisherigen Rechtsprechung auf diesem Gebiete festzuhalten? 2. Kann sich der Rechtsanwalt, der einen solchen Vertrag durch einen Bevollmächtigten abschließt, auch beim Fehlen der Voraussetzungen des § 166 Abs. 2 BGB. nicht darauf berufen, daß der Bevollmächtigte die eine Sittenwidrigkeit des Vertrages begründenden Umstände nicht gekannt habe, wenn er selbst sie gekannt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A11B0153
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