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Aktenzeichen IV 163/39
Datum 26.10.1939
Leitsatz Ist auch nach dem in Österreich geltenden Recht nach dem Tod eines Ehegatten während des Scheidungsstreites über die Kostenersatzpflicht gemäß dem Ausgange des Rechtsstreites zu entscheiden, den dieser genommen hätte, wenn noch zur Hauptsache zu erkennen wäre?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A1480396
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