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Aktenzeichen VIII 257/39
Datum 06.11.1939
Leitsatz Wie kann nach österreichischem Rechte die blutmäßige Abstammung nachgeprüft werden, wenn die Ehelichkeit nicht mehr bestritten werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2160113
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