zurück

Aktenzeichen VI 17/39

Datum 08.11.1939

Leitsatz Wonach entscheidet sich, ob Dienste, die ein dem elterlichen Hausstand angehörendes und von den Eltern erzogenes oder unterhaltenes Kind den Eltern leistet, zu den Diensten gehören, die es kraft Gesetzes den Eltern zu leisten verpflichtet ist? Kommt es dabei auf die Art der Dienste -- insbesondere nicht höhere Art -- oder darauf an, ob sie in den Rahmen des Hauswesens oder Geschäfts der Eltern fallen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2170116

Download PDF

zurück