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Aktenzeichen VI 104/39
Datum 06.12.1939
Leitsatz 1. Unter welcher Voraussetzung ist der Rendant einer Sparkasse ihr verfassungsmäßig berufener besonderer Vertreter? 2. Zur Frage des ursächlichen Zusammenhangs. 3. Wann beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung? 4. Kommt gegenüber vorsätzlichem Handeln des Schädigers Fahrlässigkeit des Geschädigten in Betracht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2220202
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