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Aktenzeichen III 26/39

Datum 24.11.1939

Leitsatz Können die Strafverfügung einer Preisüberwachungsstelle und die Beschwerdeentscheidung des Reichskommissars der Preisbildungsstelle im Rechtsweg angegriffen werden? Unter welchen Voraussetzungen kann die gerichtliche Nachprüfung im Weg einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung herbeigeführt werden? Wird die Schadensersatzklage durch die gesetzliche Bestimmung gehindert, nach der Anordnungen auf Grund des Gesetzes über die Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung für die Gerichte bindend sind und wegen eines Schadens, der durch eine Anordnung oder Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes entsteht, keine Entschädigung gewährt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2260230

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