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Aktenzeichen VII 125/39

Datum 05.01.1940

Leitsatz 1. Kann beim Konkursgrunde der Überschuldung die Annahme der Gläubigerbenachteiligung mit der Begründung bekämpft werden, die Masse sei zulänglich, weil bestrittene Konkursforderungen nicht zu Recht beständen? 2. Hat im Falle des § 31 Nr. 1 KO. der Anfechtungsgegner den Beweis, daß die Masse zulänglich ist, zu führen, falls das Konkursverfahren wegen Überschuldung eröffnet ist? 3. Nach welchen Gesichtspunkten sind die Fragen zu beantworten, ob durch die einem Abwickler vor der Konkurseröffnung aus der Masse gewährte Vergütung die Gläubiger benachteiligt sind, ob sich eine Gegenleistung in der Masse befindet und was zurückzugewähren ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A22F0292

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