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Aktenzeichen II 123/39

Datum 17.01.1940

Leitsatz 1. Kann der Einwand, die Begebung eines Wechsels an eigene Order durch den Aussteller und Remittenten sei wegen Wuchers nichtig, dem Wucherer und Wechselinhaber auch von dem Annehmer des Wechsels entgegengehalten werden, der sein Akzept dem Aussteller vor der Weiterbegebung des Wechsels gegeben hat? 2. Greift der Wuchereinwand gegenüber dem Wechselanspruch auch dann durch, wenn der Wechsel zugleich in Erfüllung eines wucherischen und eines rechtswirksamen Geschäfts hingegeben worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A2310302

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