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Aktenzeichen I 4/39

Datum 11.07.1939

Leitsatz 1. Nach welchen Grundsätzen richtet sich bei Veräußerungs- und Lizenzverträgen über ein Geheimverfahren die Haftung für Mängel, die sich auf die Ausführbarkeit des Verfahrens und darauf beziehen, daß das nach dem Verfahren hergestellte Erzeugnis für den im Vertrag angegebenen oder den von den Bertragschließenden vorausgesetzten Zweck geeignet ist? 2. Inwiefern haftet bei Verträgen der bezeichneten Art der Veräußerer oder Lizenzgeber für Rechtsmängel?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3010001

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