Aktenzeichen IV 260/39
Datum 14.03.1940
Leitsatz 1. Zur Nichtigkeit von Verträgen, welche die Ehescheidung erleichtern. 2. In welchem Umfang ist der Verzicht des Unterhaltspflichtigen auf Einwendungen aus einer künftigen Veränderung der für die Unterhaltsschuld maßgeblichen Verhältnisse wirksam? 3. Kann sich jemand, der die selbstschuldnerische Bürgschaft für eine Unterhaltsschuld übernommen hat, darauf berufen, daß der Hauptschuldner, obwohl er auf alle Einwendungen aus einer künftigen Veränderung der Verhältnisse verzichtet hatte, wegen seines späteren Vermögensverfalls trotzdem nach Treu und Glauben von der Unterhaltsschuld frei geworden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3110091
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