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Aktenzeichen IV 734/39

Datum 18.03.1940

Leitsatz 1. Wie wird das Recht des Staatsanwalts zur Anfechtung der Ehelichkeit durch die Rechtshängigkeit einer vom Ehemann innerhalb eines Jahres seit der Geburt des Kindes erhobenen Anfechtungsklage und ihre rechtskräftige Abweisung beeinflußt? 2. Unterliegt das Ermessen des Staatsanwalts, auf Grund dessen er die Anfechtung für geboten erachtet, der gerichtlichen Nachprüfung? 3. Kann mit der Restitutionsklage des mit der Anfechtungsklage rechtskräftig abgewiesenen Mannes die Anfechtungsklage des Staatsanwalts verbunden werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A31A0156

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