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Aktenzeichen VIII 9/40

Datum 22.02.1940

Leitsatz 1. Zum Begriff der gemischten Schenkung. 2. Beschränkt sich bei einem aus Kauf und Schenkung gemischten Vertrag über eine Liegenschaft der bei Rückforderung des Geschenkes wegen groben Undankes gegebene Herausgabeanspruch auf den durch die Gegenleistung nicht ausgeglichenen Mehrwert oder kann verlangt werden, daß der ganze Vertrag rückgängig gemacht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3290257

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