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Aktenzeichen IV 617/39

Datum 22.04.1940

Leitsatz Kann der Beklagte im Eheaufhebungsstreit einen Schuldausspruch gegen den Kläger beantragen, ohne Widerklage zu erheben, wenn er aus Verschulden des Klägers auf Scheidung der Ehe klagen könnte oder wenn er zwar das Recht zu dieser Klage verloren hat, die Nichtberücksichtigung jenes Verschuldens aber unbillig wäre?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A3350315

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