zurück

Aktenzeichen II 141/39

Datum 22.06.1940

Leitsatz 1. Ist die Vollstreckungsbehörde, die einen von ihr im Verwaltungszwangsverfahren gepfändeten Geschäftsanteil an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch freihändige Veräußerung verwerten will, verpflichtet, vor Erlaß der dahingehenden Anordnung den Pfandschuldner zu hören? 2. Ist die Vollstreckungsbehörde durch vorgehende Pfändungspfandrechte an der Verwertung eines von ihr gepfändeten GmbH.-Anteils gehindert? 3. Bedarf der auf freihändige Veräußerung eines gepfändeten GmbH.-Anteils gerichtete Vertrag der gerichtlichen oder notarischen Beurkundung? 4. Kann im ordentlichen Rechtswege nachgeprüft werden, ob eine im Zwangsvollstreckungsverfahren getroffene Maßnahme der Vollstreckungsbehörde gegen die guten Sitten verstößt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A41B0162

Download PDF

zurück