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Aktenzeichen III 155/39

Datum 28.06.1940

Leitsatz Muß sich das Reich als Fahrzeughalter, wenn es Ersatz eines an seinem Wagen entstandenen Schadens verlangt, bei der Schadensausgleichung gegenüber einem Verschulden des Schädigers die Betriebsgefahr und seine Haftung für eine mitwirkende Amtspflichtverletzung seines Fahrers anrechnen lassen? Kann es sich dabei auf eine Beschränkung seiner Haftung für das Verschulden seines Fahrers berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A42C0264

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