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Aktenzeichen IV 113/40

Datum 19.09.1940

Leitsatz 1. Über die Behauptungs- und Beweislast für den Grund der Ehezerrüttung, wenn ein Ehegatte seine Familie verlassen und ehebrecherische Beziehungen aufgenommen, also sich so verhalten hat, daß dadurch auch eine gesunde Ehe zerstört werden konnte. 2. Über die Pflicht des Gerichts, bei der Prüfung des Widerspruchs des aus § 55 EheG. verklagten Ehegatten gegen die Scheidung den eigentlichen Grund der Ehezerrüttung zu erforschen und dabei alle Anhaltspunkte zu beachten, die sich aus der Entwicklung der Ehe ergeben. 3. Können auch unverschuldete Umstände, die zur Zerrüttung der Ehe beigetragen haben, für die sittliche Rechtfertigung ihrer Aufrechterhaltung oder Lösung bedeutsam sein? 4. Geben die Belange minderjähriger Kinder unter allen Umständen den Ausschlag für die Aufrechterhaltung der Ehe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A4410361

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