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Aktenzeichen IV 662/39

Datum 29.05.1940

Leitsatz 1. Welche Anforderungen sind bei der Eheaufhebung wegen Irrtums über die rassische Zugehörigkeit des anderen Ehegatten an den Nachweis seiner Abstammung zu stellen? 2. Kann der Ehegatte, der bei der Eheschließung die fremdblütige Abstammung des anderen kannte, die Aufhebung der Ehe trotzdem begehren, wenn er von den Auswirkungen der Rasseverschiedenheit keine hinreichende Vorstellung hatte? 3. Wird die Aufhebung der Ehe wegen Irrtums dadurch ausgeschlossen, daß der Ehegatte, nachdem er seinen Irrtum erkannt hat, bereit ist, von der Lösung des Ehebandes abzusehen, zugleich aber die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft ablehnt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A4430372

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