zurück
Aktenzeichen IV 201/40
Datum 07.10.1940
Leitsatz 1. Verstößt die Ausnutzung eines die Schuldfrage unrichtig lösenden Scheidungsurteils zur Begründung von Unterhaltsansprüchen gegen die guten Sitten? 2. Führt die geschiedene Ehefrau, die eine eheähnliche Geschlechtsverbindung unterhält, einen unsittlichen Lebenswandel im Sinne des § 74 EheG.? 3. Kann ein Vollstreckungstitel, der den Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten zum Gegenstande hat, wegen einer Änderung der Gesetzgebung abgeändert werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A5040026
zurück