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Aktenzeichen II 70/40
Datum 17.02.1941
Leitsatz 1. Stehen, soweit es sich um Unzulässigkeit der Rechtsausübung durch eine Ehefrau aus einem mit Mitteln des schuldenden Ehemannes (Wechselmitschuldners) bewirkten Erwerbe von vollstreckbaren Titeln handelt, den eigenen Mitteln des Schuldners die von ihm durch die Ehefrau anfechtbar erlangten Mittel gleich? In welchem Umfange kann die Anfechtbarkeit der Erlangung der Mittel berücksichtigt werden? 2. Wann kommen Rechte des Schuldners am Versteigerungserlös im Zwangsversteigerungsverfahren in Frage? Welche Ziele kann sein Widerspruch gegen den Verteilungsplan haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A60E0113
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