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Aktenzeichen II 121/40

Datum 07.04.1941

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen verstößt es gegen die guten Sitten im Wettbewerbe, wenn ein Gewerbetreibender, dem die Ausübung des Gewerbes nach § 35 GewO. polizeilich untersagt ist, dem Verbote zuwiderhandelt? 2. Kann ein Gewerbetreibender mit der Behauptung, seine Tätigkeit laufe einem gegen ihn erlassenen polizeilichen Verbote zuwider, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn die Polizeibehörde ein Einschreiten gegen ihn abgelehnt hat, weil die beanstandete Tätigkeit nicht unter das Verbot falle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A62A0315

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