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Aktenzeichen III 58/40
Datum 04.04.1941
Leitsatz 1. Gilt die Rechtsnorm des Art. 131 WeimVerf., und zwar mit der Einschränkung durch § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB., seit der Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich auch im Lande Österreich? 2. Zum Begriffe der Betriebsunternehmereigenschaft im Sinne des österreichischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetzes.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7010001
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