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Aktenzeichen II 36/41
Datum 12.06.1941
Leitsatz In welcher Weise kann ein Rechtsstreit, der nach Art. 1 Abs. 3 der Schutzverordnung vom 1. September 1939 ausgesetzt worden ist, wieder aufgenommen werden? Kann die Aussetzung, ohne mündliche Verhandlung über die Aufnahme, durch Beschluß aufgehoben werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A70C0123
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