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Aktenzeichen II 114/40

Datum 09.07.1941

Leitsatz 1. Kann sich derjenige, der sein Namens- und Firmenrecht durch den Gebrauch der ähnlichen Namensfirma einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung für beeinträchtigt hält, zur Begründung eines Unterlassungsanspruchs darauf berufen, die Gesellschaft habe bei der Annahme ihrer Firma gegen § 4 GmbHG. verstoßen? 2. Zur Frage der Verwirkung im Streit um die Führung einer Firma.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7120184

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