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Aktenzeichen I 42/41

Datum 12.09.1941

Leitsatz 1. Sind Vereinbarungen über die Zuständigkeit der Gerichte auch für Schiffahrtsgerichte zulässig? 2. Beschränkt sich die Zuständigkeit der Schiffahrtsgerichte auf die Entscheidung von Binnenschiffahrtssachen? Oder haben jene Gerichte, wenn ein auf unerlaubte Handlung gestützter Schadensersatzanspruch zugleich auf einen anderen Rechtsgrund gestützt wird, über den anderen Rechtsgrund mitzuentscheiden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A72A0305

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