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Aktenzeichen VII 42/41

Datum 10.10.1941

Leitsatz Kann der Gläubiger, dessen Antrag auf Verhängung von Zwangsmaßnahmen zur Erzwingung einer Rechnungslegung vom Vollstreckungsgericht abgewiesen worden ist, auf Feststellung klagen, der Schuldner habe seine Pflicht zur Rechnungslegung bisher nicht erfüllt, oder steht dem die Rechtskraft der Entscheidung des Vollstreckungsgerichts entgegen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A7300328

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