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Aktenzeichen II B 10/41

Datum 15.11.1941

Leitsatz 1. Läßt sich die Zulässigkeit eines Abwicklungsverfahrens nach der Verordnung vom 20. April 1940 mit der Behauptung bestreiten, die Erfüllung des Vertrages sei durch kriegswirtschaftliche Maßnahmen dermaßen erschwert, daß die dadurch verursachten Leistungshindernisse einer tatsächlichen Erfüllungsunmöglichkeit gleichzuachten seien? 2. Wird die Inanspruchnahme richterlicher Vertragshilfe dadurch ausgeschlossen, daß vor dem Erlasse der Verordnung vom 20. April 1940 in einem ordentlichen, infolge des Vertragshilfeantrags ausgesetzten Rechtsstreit mit Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung des abzuwickelnden Vertrages aufgerechnet worden ist? 3. Zur Frage der Entschädigung bei Aufhebung des abzuwickelnden Vertrages.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A80C0065

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