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Aktenzeichen II 10/41
Datum 22.12.1941
Leitsatz 1. Ist, wenn eine streitbefangene Forderung während der Rechtshängigkeit abgetreten worden ist, das Wiederaufnahmeverfahren gegen das im Rechtsstreit ergangene rechtskräftige Urteil gegen den Abtretenden oder den Abtretungsempfänger zu richten? 2. Können Anfechtungsgründe, die nach der Erhebung der Restitutionsklage entstanden sind, im anhängigen Wiederaufnahmeverfahren geltend gemacht werden? 3. Muß ein erst nach der Erhebung der Restitutionsklage entstandener Anfechtungsgrund innerhalb der Notfrist des § 586 Abs. 1 ZPO. geltend gemacht werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A81C0225
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