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Aktenzeichen GSE 1/42

Datum 07.05.1942

Leitsatz Steht die Rechtskraft des Urteils, durch das die Unterhaltsklage des Kindes gegen den angeblichen Erzeuger abgewiesen worden ist, einer entgegengesetzten Entscheidung in einem neuen Unterhaltsrechtsstreit auch dann noch entgegen, wenn inzwischen im Abstammungsrechtsstreit der auf Unterhalt Verklagte als Vater des Kindes festgestellt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A9160129

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