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Aktenzeichen IV 102/42

Datum 14.10.1942

Leitsatz 1. Läßt sich gegenüber dem Erfordernisse wirtschaftlicher Sicherung von Frau und Kindern geltend machen, im Falle der Scheidung sei zu hoffen, daß der klagende Ehemann von seinem bisherigen Bestreben, sich auf jede erdenkliche Weise den Unterhaltspflichten zu entziehen, abstehen werde? 2. Unter welchen Voraussetzungen kann die beklagte Ehefrau auf eigene Erwerbstätigkeit verwiesen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A94C0396

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