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Aktenzeichen IV 234/41
Datum 17.10.1942
Leitsatz 1. Ist der Staatsanwalt berechtigt, in Abstammungsfeststellungssachen Rechtsmittel einzulegen? 2. Besteht Anlaß, die in RGZ. Bd. 167 S. 289 vertretene Auffassung aufzugeben, daß das Bestehen oder Nichtbestehen der Vaterschaft nach dem Tode des als Vater in Betracht kommenden Mannes nicht durch Feststellungsklage gegen die Kindesmutter geltend gemacht werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640A94D0401
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